Wiegelmann besucht Büdinger Altstadt – Hochwasserschäden und Wochenmarkt
19. Mai 2021Resolution
Einige Mitglieder der CDU/CSU-Bundestagsfraktion haben in den vergangenen Wochen und Monaten durch ihr rücksichtsloses, instinktloses und womöglich auch kriminelles Verhalten dem Ansehen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion sowie der Parteien großen Schaden zugefügt und insbesondere Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Integrität der Verfassungsorgane verspielt. Die Gemeinwohlorientierung hat bei der Ausübung eines Amtes über allem zu stehen. Während die ganz überwältigende Mehrheit der Mitglieder der CDU/CSU-Bundestagsfraktion hierfür jeden Tag einsteht und ihr Amt mit Haltung und Anstand ausübt, haben einige Mitglieder der CDU/CSU-Fraktion eben jene Haltung und Anstand bei ihrer Tätigkeit vermissen lassen und sind mindestens den an Abgeordnete anzulegende moralisch-ethischen Ansprüchen nicht gerecht geworden. Unabhängig von der Notwendigkeit einer vollständigen Aufklärung der Vorfälle durch die Strafverfolgungsbehörden und durch das Präsidium des Deutschen Bundestages sind Verschärfungen der bestehenden Regelungen in Bezug auf den Umgang mit Partei- und Abgeordnetenspenden sowie Nebentätigkeiten dringend geboten, um verloren gegangenes Vertrauen in die politischen Institutionen wiederherzustellen und die Integrität unserer Verfassungsorgane in der gebotenen Art und Weise zu schützen.
Dazu schlagen wir vor:
- Verschärfung der Verhaltensregeln für Abgeordnete: Die Anwendungspraxis in den vergangenen Jahren und insbesondere der Umgang einzelner Abgeordneten mit den Verhaltensregeln legt den Schluss nahe, dass die geltenden Regelungen Schutzlücken aufweisen und in Teilen der Regelungszweck – Transparenz herzustellen – verfehlt wird. Als Christdemokraten setzen wir uns daher dafür ein, dass zukünftig in Bezug auf Gewinnanteile, Aktienoptionen, Unternehmensbeteiligungen sowie signifikante Verbindlichkeiten eine Veröffentlichungs- und Anzeigepflicht in den Verhaltensregeln verankert wird. Zudem ist ein Anzeige- und Veröffentlichungsregime in Bezug auf die Nebentätigkeit von Berufsgeheimnisträgern zu schaffen, das zwar den Besonderheiten eines Mandantenverhältnisses Rechnung trägt, aber vor allem den Bürgerinnen und Bürgern Klarheit verschafft, ob ein Interessenkonflikt besteht. Weiter ist das Anbieten von politischen Beratungsleistungen durch Abgeordneten zu untersagen, hilfsweise müssen Abgeordnete zukünftig bei einer Beratungstätigkeit nicht nur die Höhe des Einkommens aus dieser Nebentätigkeit anzeigen, sondern auch den Namen des Empfängers der Beratungsleistung sowie Gegenstand, Art und Umfang der Beratungsleistung bei der Bundestagsverwaltung anzeigen. Ferner regen wir an, dass bei der Veröffentlichung der Nebeneinkünfte nicht nur das Bruttoprinzip gilt, sondern insbesondere bei Selbstständigen, Freiberuflern und Einzelunternehmern zusätzlich auf die Nettoeinnahmen abgestellt wird, um den Wertungen und Zielen des Transparenzgebots in nachvollziehbarer Form Rechnung zu tragen.
- Parteienfinanzierung: Darüber hinaus wollen wir bei den gesetzlichen Bestimmungen des Parteienrechts mehr Transparenz schaffen und hierzu die Publizitätsgrenzen für Parteispenden deutlich absenken. Geldspenden und geldwerte Zuwendungen an parteiangehörige Abgeordnete dienen in der Regel der direkten Einflussnahme und sind deshalb künftig als unzulässig einzustufen. Da mit der Gewährung eines Darlehens in ähnlicher Weise ebenso Einfluss auf die Willensbildung einer Partei genommen werden kann, sollte der Rechenschaftsbericht einer Partei auch die Ausweisung des Darlehensgebers umfassen. Zudem setzen wir uns dafür ein, angesichts bestehender Wertungswidersprüche im Parteiengesetz, eine ähnliche Behandlung von Spenden und Sponsoring bei den Rechenschafts- und Veröffentlichungspflichten anzustreben. Ferner sollten sich Parteien mittels externer juristischer Personen nicht ins Privatrecht flüchten dürfen, so dass zukünftig neben den handels- und gesellschaftsrechtl. Publikationserfordernissen für Gesellschaften auch die Transparenzvorschriften des Parteiengesetzes Anwendung finden sollten.
- Hochstufung von Abgeordnetenbestechung oder -bestechlichkeit als Verbrechen: Wir setzen uns dafür ein, dass die Abgeordnetenbestechung oder -bestechlichkeit zukünftig als Verbrechen eingestuft wird. Wir folgen insoweit der Empfehlung der GRECO und sehen in diesem Schritt die Möglichkeit, um Abgeordneten, die gem. dem neu zufassenden § 108e StGB rechtskräftig verurteilt wurden und infolge des Richterspruchs die Wählbarkeit verloren haben, den Anspruch auf das Übergangsgeld zu sperren.
- Kontrolle: Sowohl die Kontrolle und Durchsetzung der Verhaltensregeln als auch der Regelungen zur Parteienfinanzierung obliegen der Bundestagsverwaltung. An der Wirksamkeit der Kontrolle sind jedoch begründete Zweifel zu hegen, sind es doch regelmäßig Medienberichte oder Ermittlungen von Strafverfolgungsbehörden, welche Verstöße offenlegen. Wir drängen daher darauf, dass die Bundestagsverwaltung personell in der Weise aufgestellt wird, dass eine wirksame Kontrolle und Durchsetzung der bestehenden und künftigen Regelungen sichergestellt sind.
- Verhaltenskodex: Vorsätzliche Verstöße gegen Verhaltensregeln für Abgeordnete, das Abgeordnetengesetz sowie weitere Strafvorschriften im Zusammenhang mit der Ausübung eines Mandats strahlen regelmäßig auch auf die Fraktion ab. Um Schaden von der Fraktion abzuwenden, ist in der Arbeitsordnung der CDU/CSU-Fraktion ein Sanktionsregime aufzunehmen, das mit der Aufnahme von Ermittlungen gegen einen Mandatsträger greift. Darüber hinaus hat sich die Fraktion ein internes Regelungswerk zu geben, in welchem Anforderungen für die Mitgliedschaft normiert werden und vorsätzliche Verstöße gegen vorgenannte Regelungen im Verhaltenskodex sanktioniert werden. Die zu erlassenden Compliance-Regelungen sollten insbesondere die entgeltliche Beratungs- oder Vermittlungstätigkeiten, die in einem direkten Zusammenhang mit dem Aufgabengebiet, das in der Fraktion betreut wird, stehen, für alle Mitglieder der CDU/CSU-Fraktion ausschließen, ebenso die Annahme von Spenden oder Honoraren für eine Vortragstätigkeit im unmittelbaren oder mittelbaren Zusammenhang mit dem Abgeordnetenmandat verbieten und zur Sicherstellung der Einhaltung und Durchsetzung des Verhaltenskodex die Einrichtung eines Compliance-Beauftragten vorsehen.
- CDU-Satzung: Analog zu den fraktionsinternen Compliance-Regeln ist in den Satzungen der CDU das bisherige Sanktionsregime dahingehend zu erweitern, dass als Regelbeispiele für parteischädigendes Verhalten auch vorsätzliche Verstöße gegen die Verhaltensregeln für Abgeordnete, das Abgeordnetengesetz sowie Strafvorschriften im Zusammenhang mit der Ausübung eines Mandats/eines Amtes in die Satzung aufgenommen werden.
Erstunterzeichner
Philipp Albrecht, Direktkandidat im Wahlkreis 28
Yannik Bury, Kreisvorsitzender CDU Emmendingen, Direktkandidat im Wahlkreis 283
Daniel Flemm, Fraktionsvorsitzender CDU Solingen
Lilli Fischer, Stadträtin in Erfurt
Alexander Föhr, Kreisvorsitzender CDU Heidelberg, Direktkandidat im Wahlkreis 274
Birte Glißmann, Landesvorsitzende JU Schleswig-Holstein
Armin Häuser, Direktkandidat im Wahlkreis 177
Sarah Harden, Mitglied des JU Bundesvorstandes
Prof. Dr. Heribert Hirte MdB
André Hüttemeyer, Kreisvorsitzender CDU Vechta
Roderich Kiesewetter MdB
Maximilian Neumeyer, Landesschatzmeister JU Bremen
Moritz Oppelt, stellv. Bezirksvorsitzender CDU Nordbaden, Direktkandidat im Wahlkreis 277 Karin Prien
Dennis Radtke MdEP
Pascal Reddig, stellv. Vorsitzender der JU Deutschlands
Lukas Reinken, Landesvorsitzender der JU Oldenburg
Rafael Sarlak, Justiziar JU NRW
Frank Sarfeld
Uwe Schummer MdB
Lucas Schmitz, stellv. Landesvorsitzender der JU Hessen
Sebastian Sommer, Landesvorsitzender der JU Hessen
Dr. Peter Tauber MdB
Johannes Wiegelmann, Direktkandidat im Wahlkreis 175
Nicolas Zippelius, Direktkandidat im Wahlkreis 272